Änderungen der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

04. 05. 2020

Sehr geehrte Einwohner,

 

ab 04.05.2020 treten Änderungen der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Dabei kommt es zu Lockerungen in bestimmten Bereichen. Insbesondere die Nutzung des Spielplatzes sowie der Außensportanlagen ist in Kreba-Neudorf damit wieder möglich. Das setzt aber voraus, dass die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen von allen Nutzern eingehalten werden. 

 

Hygieneregeln für Außensportstätten (Auszug)

  1. Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.

  2. Bei Sportstätten im Freien dürfen nicht mehr als eine Person pro 20 m² Nutzungsfläche trainieren; der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit sowie den Pausen einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.

  3. Der Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 1,50 Meter ist auch in den Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten.

  4. Bei Laufsport ist der Mindestabstand hintereinander zu vergrößern: für schnelles Gehen mit 4 km / h ungefähr 5 m und für Läufer mit 14,4 km / h ca. 10 m.

  5. Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.

 

Darüber hinaus gelten in Kreba-Neudorf weitere Regeln im Zusammenhang mit der Nutzung der Außensportstätten:

  1. Das Betreten der Schule ist verboten.

  2. Die Schießhalle bleibt weiterhin geschlossen.

  3. Die Toiletten im Schloßpark können genutzt werden.

 

Die weiteren Änderungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen.