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Schule und neue Corona Verordnung

01. 11. 2020

Sehr geehrte Eltern, ab 02.11.2020 gilt in Sachsen die neue Corona-Schutz-Verordnung. Grundsätzlich ändert sich dabei für die Kinder der Grundschule nichts, im Bezug auf das bestehende Hygienekonzept.  Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ist im Unterricht und den Pausen nicht vorgeschrieben. Die Schulleitung kann aber abweichende Regelungen treffen, wenn diese es für erforderlich hält bzw. der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Hierfür hat die Gemeinde Kreba-Neudorf Einweg Mund-Nasenbedeckungen für die Kinder beschafft, welche bei Bedarf ausgegeben werden können. Der Einweg Mund-Nasen-Schutz sollte grundsätzlich täglich gewechselt werden. 

Außerdem weise ich darauf hin, dass alle Eltern auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nasenbedeckung jederzeit zu tragen haben!

 

Dirk Naumburger (Bürgermeister)

 
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