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Schulbesuchspflicht wird erneut ausgesetzt

22. 11. 2021

Die Schulbesuchspflicht ist erneut ab dem 22. November 2021 ausgesetzt.

 

Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und durch den lnfektionsschutz begründet werden. Damit ist eine tageweise Abmeldung ausgeschlossen.

 

Wer sich von der Präsenzbeschulung abmeldet, lernt zu Hause. Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf eine Beschulung durch Lehrkräfte.

 

Die Anzahl der Testungen wird auf drei Mal wöchentlich erhöht. 

 

Für Eltern und schulfremde Personen gilt nunmehr, dass der Zutritt an unsere Grundschule nur mit einer medizinischen Maske und nur mit einem tagesaktuellen Negativ-Test gestattet ist.

 

Ein Elternbrief zum Ablauf des eingeschränkten Regelbetriebes folgt noch in dieser Woche.

 

 

 
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